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Sonntag, 5. September 2010
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Deutsches Mietrecht
Wohnungseigentum

Tipp für alle Vermieter: Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung und
Anlage V in wenigen Schritten vom Tisch: WISO Vermieter ist die günstige
Softwarelösung für die bequeme und korrekte Erstellung der
Betriebskostenabrechnung.
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Aktuelle Mietrechtsurteile
Ein Empfänger reicht für die Zusendung der Betriebskostenabrechnung
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Vermieter haben es in Zukunft leichter. Musste die Betriebskostenabrechnung bisher jedem im Mietvertrag aufgeführten Mieter zugesandt werden, reicht in Zukunft die Absendung an einen Mieter.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung mit einem an die Eheleute gerichtetem Schreiben verschickt. Aus der Abrechnung ergab sich ein Nachzahlungsbetrag, wovon ein Teilbetrag auf Heizkosten entfiel. Die hierzu separat erstellte Abrechnung enthielt jedoch nur die Ehefrau als Empfängerin. Die Eheleute lehnten die Begleichung der Heizkostennachzahlung ab, da sie der Meinung waren die Heizkostenabrechnung könne nur einheitlich allen Mietern zugehen um gültig zu sein.
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Kosten der Baumfällung
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Ein Mieter hatte 1978 einen Mietvertrag geschlossen, der unter „Sonstigen Vereinbarungen“ die Regelung enthielt „Der Mieter ist verpflichtet, den angelegten Zier- und Nutzgarten zu pflegen“.
Im April 2004 wurde ein Nachtrag zu diesem Mietvertrag zwischen Mieter und neuem Eigentümer geschlossen, nachdem sich der Mieter bezüglich der Gartenpflege der Betriebskostenverordnung unterwarf.

 

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Der luxuriöse Hausmeisterdienst
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Hausmeister Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten!

Da staunten die Bewohner eines Kölner Mietshauses nicht schlecht. Für die Hausmeisterdienste der Firma Q wurden im Jahr 2005 9.000,00 Euro abgerechnet.

 

 

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Die Kosten der Öltankreinigung sind umlagefähige Betriebskosten
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Für 606,68 Euro lies ein Vermieter im Jahr 2005 den Öltank der Heizungsanlage reinigen. Seinem Mieter stellte er 103,50 Euro davon in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung. So nicht, fand der Mann und zog mit der Begründung, dass eine Öltankreinigung keine Betriebskosten sondern vielmehr Instandhaltungskosten darstellen von Instanz zu Instanz und landete schließlich vor dem BGH.

Aber auch hier scheiterte er. Das BGH bestätigte das in den Vorinstanzen gefällte Urteil. Die Reinigung eines Öltanks zählt zu den abrechnungsfähigen Betriebskosten und ist somit in der Abrechnung ansetzbar.
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Keine Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist
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Vermieter müssen auf die Ausschlußfristen achten!

Nach Einführung des neuen Mietrechts und der damit verbundenen Einführung der Abrechnungs- und Ausschlussfristen des § 556 BGB gab es zahlreiche Urteile des BGH wegen zu spät erstellter Abrechnungen oder korrigierter Abrechnungen.  In allen Fällen forderten Vermieter eine Nachzahlung und in allen Fällen entschied der BGH gegen die Vermieter.
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Ist die Betriebskostenabrechnung formell und inhaltlich richtig?
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Frau mit Lupe

Ist die Nebenkostenabrechnung formal und inhaltlich richtig?


Eine wilde Zusammenstellung der Ausgaben mit Rechensprüngen, die kein Mieter nachvollziehen kann, zieht den Ärger an und muss vom Mieter nicht akzeptiert werden.

Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie folgende Mindestangaben enthält:

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Der Vermieter korrigiert die erstellte Abrechnung und will mehr Geld
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Darf der Vermieter nachfordern, wenn er sich verrechnet oder Posten vergessen hat?

Grundsätzlich gilt, dass materielle (inhaltliche) Fehler innerhalb der Abrechnungsfrist korrigierbar sind. Daraus neu entstehende Forderungen oder Guthaben müssen vom Mieter ausgeglichen werden.

Der Mieter erhält die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2008 am 15.04.2009, es ergibt sich ein Guthaben über 85,20 Euro. Am 30.04.2009 wird dem Mieter das Guthaben überwiesen. Drei Monate später, also am 30.07.2009 korrigiert der Vermieter die Abrechnung, er hatte vergessen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde aus dem Jahr 2008 in Ansatz zu bringen. Der Mieter soll jetzt noch 254,30 Euro an den Vermieter überweisen. Muss der Mieter diese Forderung bezahlen?
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Welchen Umlageschlüssel muss der Vermieter wählen?
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Wie es dem Vermieter gefällt?

Enthält der Mietvertrag keine vertragliche Bestimmung zur Verteilung der Kostenarten, so greift die gesetzliche Regelung des § 556a Abs. 1 BGB und die Betriebskosten werden nach dem Flächenmaßstab auf die Mieter verteilt. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

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Anerkenntnisklausel
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Was ist das?

Viele Vermieter sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, unter die jährliche Betriebskostenabrechnung einen Zusatz folgender oder ähnlicher Art zu setzen " Die Betriebskostenabrechnung gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von X Wochen nach Zugang Einwände hiergegen erhoben werden".
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Zu niedrig angesetzte Nebenkosten
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Muss der Mieter hohe Nachforderungen bezahlen?

Was passiert eigentlich, wenn die Betriebskostenvorauszahlung bei Vertragsabschluss viel zu niedrig angesetzt wurde und der Mieter Jahr für Jahr hohe Nachzahlungen leisten muss. Kann er die Zahlungen verweigern? Hierzu bezog der Bundesgerichtshof 2004 Stellung.
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Die verschollene Betriebskostenabrechnung
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Wer muss was beweisen?

Oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter: Die nie angekommene Betriebskostenabrechnung! In den vergangenen Jahren gab es hierzu die unterschiedlichsten Gerichtsurteile, wie die folgenden Beispiele zeigen:
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Sonstige Betriebskosten - wann darf der Vermieter sie berechnen?
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Wann darf der Vermieter sie berechnen?

Die Nummer 17 und damit die letzte Position der Betriebskostenverordnung führt immer wieder zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Was sind „sonstige Betriebskosten“, wann darf der Vermieter überhaupt „sonstige Betriebskosten“ in Ansatz bringen? Zumindest zu der Frage „Wann darf der Vermieter sonstige Betriebskosten abrechnen“, hat der Bundesgerichtshof in seinem Dachrinnenurteil vom 7. April 2004 (VIII ZR 167/03, MM 6/04, Seite 43) Stellung bezogen.
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Wann darf der Vermieter die Abrechnungsfrist überschreiten?
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Wann darf der Vermieter das?

Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, kann der Vermieter nur noch dann auf Nachzahlung pochen, wenn er eine verspätete Geltendmachnung nicht zu vertreten hat. Solche nicht vom Vermieter zu vertretenden Verspätungen können zum Beispiel darin liegen, dass ein Versorgungsunernehmen erst lange nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Abrechnung erstellt.
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Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
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Kalenderblatt

Die Abrechnung: Bis wann muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Mit dem Mietrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber eine Abrechnungsfrist festgelegt. Hiernach muss mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung beim Mieter sein. Diese Frist gilt für alle Abrechnungen, die nach dem 01.09.2001 enden.
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Betriebskosten müssen vereinbart werden
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Ist nichts vereinbart, muss auch nichts gezahlt werden!

Die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten überhaupt auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine gültige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Kostentragung bestehen. Fehlt diese Vereinbarung im Mietvertrag, was heutzutage eher die absolute Ausnahme ist, so muss der Mieter nur die vereinbarte Grundmiete entrichten. 
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