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Sonntag, 5. September 2010
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Deutsches Mietrecht
Wohnungseigentum

Tipp für alle Vermieter: Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung und
Anlage V in wenigen Schritten vom Tisch: WISO Vermieter ist die günstige
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Betriebskostenabrechnung.
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Aktuelle Mietrechtsurteile
Die Fristen der Betriebskostenabrechnung
Verwechslung von Soll- und Ist-Vorauszahlungen ist ein formeller Mangel
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Soll- und Istvorauszahlungen verwechselt: Ist die Nebenkostenabrechnung gültig?

Im Abrechnungsschreiben zur Betriebskostenabrechnung zog eine Vermieterin statt der Ist-Vorauszahlungen die Soll-Vorauszahlungen ab und bat um Überweisung des Nachzahlungssaldos. Der Mieter witterte jedoch eine formell ungültige Abrechnung und verweigerte - obwohl Soll- und Ist-Vorauszahlungen in diesem Fall identisch waren - die Nachzahlung des Saldos mit der Begründung, dass die Abrechnung insgesamt ungültig sei.
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Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
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Kalenderblatt

Die Abrechnung: Bis wann muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Mit dem Mietrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber eine Abrechnungsfrist festgelegt. Hiernach muss mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung beim Mieter sein. Diese Frist gilt für alle Abrechnungen, die nach dem 01.09.2001 enden.
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Die verschollene Betriebskostenabrechnung
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Wer muss was beweisen?

Oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter: Die nie angekommene Betriebskostenabrechnung! In den vergangenen Jahren gab es hierzu die unterschiedlichsten Gerichtsurteile, wie die folgenden Beispiele zeigen:
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Keine Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist
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Vermieter müssen auf die Ausschlußfristen achten!

Nach Einführung des neuen Mietrechts und der damit verbundenen Einführung der Abrechnungs- und Ausschlussfristen des § 556 BGB gab es zahlreiche Urteile des BGH wegen zu spät erstellter Abrechnungen oder korrigierter Abrechnungen.  In allen Fällen forderten Vermieter eine Nachzahlung und in allen Fällen entschied der BGH gegen die Vermieter.
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Wann darf der Vermieter die Abrechnungsfrist überschreiten?
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Wann darf der Vermieter das?

Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, kann der Vermieter nur noch dann auf Nachzahlung pochen, wenn er eine verspätete Geltendmachnung nicht zu vertreten hat. Solche nicht vom Vermieter zu vertretenden Verspätungen können zum Beispiel darin liegen, dass ein Versorgungsunernehmen erst lange nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Abrechnung erstellt.
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