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Sonntag, 5. September 2010
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Deutsches Mietrecht
Wohnungseigentum

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Aktuelle Mietrechtsurteile
Nach welchen Schlüsseln können die Kosten verteilt werden?
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
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Umlageschlüssel falsch: Ist die Nebenkostenabrechnung trotzdem gültig?

Hierzu entschied der BGH, daß die gesetzliche Frist von längstens zwölf Monaten zur Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters vom Vermieter auch mit einer Abrechnung gewahrt werden kann, in der ein anderer Umlageschlüssel verwendet und angegeben wird, als dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es handelt sich dabei um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der später korrigiert werden kann und muß. Nach Ablauf der Frist ist allerdings eine Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen. Das heißt, der Vermieter kann nicht mehr Verlangen.
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Der Umlageschlüssel bei einer vermieteten Eigentumswohnung
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Eigentumswohnung: Welche Umlageschlüssel können gewählt werden?

Nach alter Rechtslage konnte der Vermieter, wenn kein Umlageschlüssel vereinbart war, die Nebenkosten seiner vermieteten Eigentumswohnung nach den in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegten Wohnungseigentumsanteilen verteilen.

Seit dem 01.09.2001 muss dieser Verteilungsschlüssel im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung also nicht vertraglich festgehalten hat, dass er die Betriebskosten nach den für die Gemeinschaft geltenden Anteilen umlegen möchte, muss er zum Taschenrechner greifen und die Kosten nach Quadratmetern umlegen. Auch dann, wenn innerhalb der Eigentümergemeinschaft ganz anders abgerechnet wird.

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Welchen Umlageschlüssel muss der Vermieter wählen?
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Wie es dem Vermieter gefällt?

Enthält der Mietvertrag keine vertragliche Bestimmung zur Verteilung der Kostenarten, so greift die gesetzliche Regelung des § 556a Abs. 1 BGB und die Betriebskosten werden nach dem Flächenmaßstab auf die Mieter verteilt. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

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