Tipp für alle Vermieter: Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung und
Anlage V in wenigen Schritten vom Tisch: WISO Vermieter ist die günstige
Softwarelösung für die bequeme und korrekte Erstellung der
Betriebskostenabrechnung.
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Aktuelle Mietrechtsurteile |
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Kauf und Anbringung eines Feuerlöschers zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die jährliche Wartung und der Austausch der Löschflüssigkeit können als "sonstige Betriebskosten"…
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Die Prüfkosten der Elektroinstallationen eines Hauses können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese Kosten unter " sonstige Betriebskosten" (Nummer 17 der…
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Ein Göttinger Mieter kam mit seinen Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, daraufhin drehte ihm der Vermieter kurzerhand Strom und Wasser ab. Kein Geld, kein Strom und Wasser…
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Viele Mieter kennen das Problem. Gartenpflegekosten werden umgelegt, obwohl sie die Gartenfläche gar nicht nutzen dürfen oder können. Hiergegen ging ein Mieter an und in…
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Ein Mieter hatte 1978 einen Mietvertrag geschlossen, der unter „Sonstigen Vereinbarungen“ die Regelung enthielt „Der Mieter ist verpflichtet, den angelegten Zier- und Nutzgarten zu pflegen“.…
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Vermieter haben es in Zukunft leichter. Musste die Betriebskostenabrechnung bisher jedem im Mietvertrag aufgeführten Mieter zugesandt werden, reicht in Zukunft die Absendung an einen Mieter.…
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Der Fall: Die Kläger waren vom 1. November 2001 bis zum 31. Mai 2004 Mieter einer Eigentumswohnung. Im Mietvertrag waren einheitliche Vorauszahlungen für Heizkosten und…
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Ein Mieter weigerte sich die Betriebskostennachzahlung zu begleichen und drohte gleichzeitig mit einer Mietminderung. Das war zuviel für einen Vermieter aus Greifswald. Er Schritt zur…
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Bei abgelaufener Eichfrist dürfen Wasserzähler nicht mehr zur Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs verwendet werden - ein Verstoß hiergegen kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Es muss wohl ein Preusse gewesen sein, der in seiner Betriebskostenabrechnung über Kosten für ein halbes Wiesenhähnchen und eine Maß Bier auf dem Oktoberfest stolperte.…
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Die Kosten der Rohrreinigung dürfen nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Mieter müssen selbst dann nicht zahlen, wenn der Mietvertrag eine finanzielle Beteiligung aller Mieter für…
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Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden…
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Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten!Da staunten die Bewohner eines Kölner Mietshauses nicht schlecht. Für die Hausmeisterdienste der Firma…
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Der Vermieter hat die Kosten des Nutzerwechsels zu tragen, sofern die Parteien keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben.
Der Fall: Die Beklagte war bis…
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Der Streit um die Nebenkosten beschäftigt deutsche Mietrichter so sehr wie kaum ein anderes Thema um so mehr, als die Kosten für diese "zweite Miete"…
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Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten…
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Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung verbrauchsabhängig abrechnen muss oder ob…
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Wenn die ("kalten") Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind, hat der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten…
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Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen,…
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Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gaszuleitungen stellen Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dar und sind damit umlagefähig. Das hat das…
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Laut Mietvertrag musste ein Mieter nur die Kosten für die Heizung, das Warmwasser und die Haftpflichtversicherung zahlen. Schon mit der folgenden Betriebskostenabrechnung rechnete der Vermieter…
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Die Kosten für die Anschaffung von Spaten, Rechen, Rasenmäher und Co. müssen vom Vermieter übernommen werden, der Kauf gehört nicht zu den Betriebskosten.Das AG Laufen…
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Der Mietvertrag der Parteien sieht - unter Verweis auf die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung - formularmäßig vor, dass der Mieter die…
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Der Kläger ist Vermieter einer von den Beklagten gemieteten Sechs-Zimmer-Wohnung in Berlin. Mit der Klage verlangt er Nachzahlung von Betriebskosten aufgrund von Nebenkostenabrechnungen für die…
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Sperrmüll- oder Entrümpelungskosten können nur dann als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie regelmäßig anfallen. Was nicht heißt, dass…
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Ein Vermieter klagte beim Mieter die Betriebskostennachzahlung ein. Der Mieter wollte nicht zahlen, da der Vermieter ihm nicht die angeforderten Kopien zugeschickt hatte. Vor Gericht…
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Zur Erstellung eines Energieausweises benötigte der Vermieter eines Einfamilienhauses die Verbrauchswerte der letzten Jahres seiner Mieter. Diese weigerten sich jedoch aus Gründen des Datenschutzes diese…
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Für 606,68 Euro lies ein Vermieter im Jahr 2005 den Öltank der Heizungsanlage reinigen. Seinem Mieter stellte er 103,50 Euro davon in der Betriebskostenabrechnung in…
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnung umlegen darf.
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Der BGH entschied, dass der Vermieter einer Wohnung bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen kann, um die Belegung…
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In der Regel sind die Kosten für die Entfernung von Graffiti an Hauswänden nicht vom Vermieter im Wege der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar, da…
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Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c…
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Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter Betriebskosten nachfordern kann, wenn er dem Mieter zwar vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist…
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Leitsatz: Eine Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung "erläutert durch Anlage 3 zu § 27 II. BVO" zu tragen hat,…
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Der Fall: Die Klägerin, ein kommunales Energieversorgungsunternehmen, nimmt den Mieter auf Bezahlung der Kosten für die Lieferung von Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser und Fernwärme in Anspruch.…
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Wird in einer Mietwohnung ein "wohnungsbezogener Kaltwasserzähler" eingebaut, dann kann dies eine Erhöhung des Mietwerts darstellen. Schließlich ist dadurch eine bessere Abrechnung des Verbrauchs möglich.…
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Selbst wenn für einen längeren Zeitraum die Betriebskosten nicht abrechnet wurden, ist die Regelung aus dem Mietvertrag nicht geändert worden und das Recht zur Geltendmachung…
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Betriebskosten müssen vereinbart werden |
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Ist nichts vereinbart, muss auch nichts gezahlt werden!Die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten überhaupt auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine gültige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Kostentragung bestehen. Fehlt diese Vereinbarung im Mietvertrag, was heutzutage eher die absolute Ausnahme ist, so muss der Mieter nur die vereinbarte Grundmiete entrichten.
Die rechtliche Grundlage bildet § 556 BGB - Vereinbarungen über die Betriebskosten; "Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten ....trägt". Was soll alles umgelegt werden? Um eine wirksame Nebenkostenvereinbarung zu treffen, mussten bisher alle Betriebskosten, die auf dem Mieter umgelegt werden sollten, detailliert im Mietvertrag aufgelistet werden. Beispielhafte Aufzählungen, Lücken oder Kreuzchen in vielen Mietverträgen führen schnell zu Streitereien zwischen Mieter und Vermieter. Denken Sie daran: - Werden bei der Aufzählung der Betriebskosten nur einige Kosten beispielhaft aufgeführt, so können auch nur diese Kosten abgerechnet werden.
- Enthält der Mietvertrag einen Leerraum, in den die umzulegenden Betriebskosten eingetragen werden müssen, dann können auch nur die Betriebskosten umgelegt werden, die dort vermerkt sind.
- Ebenso verhält es sich mit einer Betriebskostenaufzählung, in der die umzulegenden Positionen durch ein Kreuzchen kenntlich gemacht werden sollen. Auch hier gilt, es kann nur das abgerechnet werden, was angekreuzt wurde.
Klare Sprache, klare Rechte! Nur Nebenkosten, Hausgebühren oder Grundbesitzabgaben sind zu nebulös. Folgende Umlagevereinbarungen wurden als zu unbestimmt und deshalb unwirksam beurteilt: - Der Mieter trägt die Nebenkosten anteilig neben der Miete (AG Neuss, ZMR 1194)
- Der Mieter trägt sämtliche umlagefähigen Kosten, die zum Betrieb des Hauses notwendig sind (AG Köln, WM 1987, S. 274)
- Der Mieter hat Hausgebühren zu zahlen (LG Stuttgart, WM 1987)
- Betriebskosten i.S.v. den Grundbesitz belastenden Kosten trägt der Mieter (LG Hamburg, ZMR 1997)
- Gebühren laut Bescheid über Grundbesitzabgaben (LG Aachen, WM 1997)
- Der Mieter trägt die Kosten nach Bescheid der Stadt/Gemeinde für das jeweilige Abrechnungsjahr (AG Köln, ZMR 1996)
Es gilt der Bestimmtheitsgrundsatz. Danach müssen alle abrechenbaren Kosten inhaltlich so konkretisiert oder zumindest so eindeutig bestimmt werden, dass der Mieter sofort weiß, welche Kosten er zahlen muss. Das der Betriebskostenkatalog der neuen Betriebskostenvereinbarung wortwörtlich im Mietvertrag aufgeführt werden muss, hat sich seit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm gelockert. Seit dem Urteil vom 22.08.1997 genügt es, wenn in der Betriebskostenvereinbarung auf die neue Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Selbst der Text der Anlage muss nicht noch zusätzlich dem Mietvertrag beigefügt werden. Auf Nummer sicher geht ein Vermieter jedoch, wenn dem Vertrag die neue Verordnung vom 01.01.2004 beigefügt wird. In diesem Fall können die Mieter auf jeden Fall sehen, welche möglichen Kosten auf sie zukommen. Tipps für Vermieter: - Selbst wenn einige Betriebskosten bei ihnen zum Zeitpunkt des Mietvertrages nicht anfallen, streichen Sie diese Kosten nicht vorschnell aus dem Katalog. Vielleicht entstehen Ihnen diese Kosten ja in nicht allzu ferner Zukunft.
- Halten Sie sich wortgetreu an die Betriebskostenverordnung, eigene Wortschöpfungen haben vor Gericht oft keinen Bestand.
- Seien Sie sorgfältig beim Ausfüllen des Mietvertrages. Tragen Sie z.B. nur die Heizkosten bei den Betriebskosten ein, können diese auch nur umgelegt werden. So ging das Landgericht Berlin in diesem Fall davon aus, dass nur eine Brutto-Kaltmiete vereinbart wurde. Alle anderen Betriebskosten musste der Vermieter deshalb aus der eigenen Tasche zahlen.
- Egal was Sie hinterher noch erklären, wichtig ist, dass allein aus dem Mietvertrag hervorgeht, welche Kosten umgelegt werden. Spätere Erklärungen, z.B. bei Übersendung der Jahresabrechnung, machen aus einer mangelhaften Vereinbarung keine verbindliche Verpflichtung mehr. Genauso können Sie "vergessene Betriebskosten" später nicht über den Umweg Hausordnung vom Mieter verlangen.
Tipps für Mieter: - Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Wurde die Weitergabe der Betriebskosten überhaupt wirksam vereinbart? Im Vertrag muss ausdrücklich vermerkt sein, dass der Mieter die Nebenkosten zusätzlich zur Miete zu zahlen hat.
- Sind in Ihrem Mietvertrag die Nebenkosten, die auf der Betriebskostenabrechnung aufgeführt sind, auch vermerkt?
- Vergleichen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung mit der Betriebskostenverordnung. Es gibt klare Grenzen, was der Vermieter Ihnen berechnen darf und was nicht.
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