Tipp für alle Vermieter: Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung und
Anlage V in wenigen Schritten vom Tisch: WISO Vermieter ist die günstige
Softwarelösung für die bequeme und korrekte Erstellung der
Betriebskostenabrechnung.
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Aktuelle Mietrechtsurteile |
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Selbst wenn für einen längeren Zeitraum die Betriebskosten nicht abrechnet wurden, ist die Regelung aus dem Mietvertrag nicht geändert worden und das Recht zur Geltendmachung…
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Für 606,68 Euro lies ein Vermieter im Jahr 2005 den Öltank der Heizungsanlage reinigen. Seinem Mieter stellte er 103,50 Euro davon in der Betriebskostenabrechnung in…
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Der Fall: Die Klägerin, ein kommunales Energieversorgungsunternehmen, nimmt den Mieter auf Bezahlung der Kosten für die Lieferung von Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser und Fernwärme in Anspruch.…
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Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung verbrauchsabhängig abrechnen muss oder ob…
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Ein Mieter weigerte sich die Betriebskostennachzahlung zu begleichen und drohte gleichzeitig mit einer Mietminderung. Das war zuviel für einen Vermieter aus Greifswald. Er Schritt zur…
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Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gaszuleitungen stellen Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dar und sind damit umlagefähig. Das hat das…
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Wird in einer Mietwohnung ein "wohnungsbezogener Kaltwasserzähler" eingebaut, dann kann dies eine Erhöhung des Mietwerts darstellen. Schließlich ist dadurch eine bessere Abrechnung des Verbrauchs möglich.…
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Bei abgelaufener Eichfrist dürfen Wasserzähler nicht mehr zur Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs verwendet werden - ein Verstoß hiergegen kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Viele Mieter kennen das Problem. Gartenpflegekosten werden umgelegt, obwohl sie die Gartenfläche gar nicht nutzen dürfen oder können. Hiergegen ging ein Mieter an und in…
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Die Kosten der Rohrreinigung dürfen nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Mieter müssen selbst dann nicht zahlen, wenn der Mietvertrag eine finanzielle Beteiligung aller Mieter für…
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Der Kläger ist Vermieter einer von den Beklagten gemieteten Sechs-Zimmer-Wohnung in Berlin. Mit der Klage verlangt er Nachzahlung von Betriebskosten aufgrund von Nebenkostenabrechnungen für die…
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Zur Erstellung eines Energieausweises benötigte der Vermieter eines Einfamilienhauses die Verbrauchswerte der letzten Jahres seiner Mieter. Diese weigerten sich jedoch aus Gründen des Datenschutzes diese…
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Der BGH entschied, dass der Vermieter einer Wohnung bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen kann, um die Belegung…
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnung umlegen darf.
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Ein Göttinger Mieter kam mit seinen Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, daraufhin drehte ihm der Vermieter kurzerhand Strom und Wasser ab. Kein Geld, kein Strom und Wasser…
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Sperrmüll- oder Entrümpelungskosten können nur dann als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie regelmäßig anfallen. Was nicht heißt, dass…
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Leitsatz: Eine Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung "erläutert durch Anlage 3 zu § 27 II. BVO" zu tragen hat,…
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Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten!Da staunten die Bewohner eines Kölner Mietshauses nicht schlecht. Für die Hausmeisterdienste der Firma…
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Der Fall: Die Kläger waren vom 1. November 2001 bis zum 31. Mai 2004 Mieter einer Eigentumswohnung. Im Mietvertrag waren einheitliche Vorauszahlungen für Heizkosten und…
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Die Kosten für die Anschaffung von Spaten, Rechen, Rasenmäher und Co. müssen vom Vermieter übernommen werden, der Kauf gehört nicht zu den Betriebskosten.Das AG Laufen…
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Es muss wohl ein Preusse gewesen sein, der in seiner Betriebskostenabrechnung über Kosten für ein halbes Wiesenhähnchen und eine Maß Bier auf dem Oktoberfest stolperte.…
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Laut Mietvertrag musste ein Mieter nur die Kosten für die Heizung, das Warmwasser und die Haftpflichtversicherung zahlen. Schon mit der folgenden Betriebskostenabrechnung rechnete der Vermieter…
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Der Streit um die Nebenkosten beschäftigt deutsche Mietrichter so sehr wie kaum ein anderes Thema um so mehr, als die Kosten für diese "zweite Miete"…
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Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten…
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Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen,…
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Ein Vermieter klagte beim Mieter die Betriebskostennachzahlung ein. Der Mieter wollte nicht zahlen, da der Vermieter ihm nicht die angeforderten Kopien zugeschickt hatte. Vor Gericht…
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Ein Mieter hatte 1978 einen Mietvertrag geschlossen, der unter „Sonstigen Vereinbarungen“ die Regelung enthielt „Der Mieter ist verpflichtet, den angelegten Zier- und Nutzgarten zu pflegen“.…
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Wenn die ("kalten") Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind, hat der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten…
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Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter Betriebskosten nachfordern kann, wenn er dem Mieter zwar vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist…
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Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden…
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Der Vermieter hat die Kosten des Nutzerwechsels zu tragen, sofern die Parteien keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben.
Der Fall: Die Beklagte war bis…
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Die Prüfkosten der Elektroinstallationen eines Hauses können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese Kosten unter " sonstige Betriebskosten" (Nummer 17 der…
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Vermieter haben es in Zukunft leichter. Musste die Betriebskostenabrechnung bisher jedem im Mietvertrag aufgeführten Mieter zugesandt werden, reicht in Zukunft die Absendung an einen Mieter.…
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Kauf und Anbringung eines Feuerlöschers zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die jährliche Wartung und der Austausch der Löschflüssigkeit können als "sonstige Betriebskosten"…
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Der Mietvertrag der Parteien sieht - unter Verweis auf die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung - formularmäßig vor, dass der Mieter die…
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In der Regel sind die Kosten für die Entfernung von Graffiti an Hauswänden nicht vom Vermieter im Wege der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar, da…
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Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c…
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Die verschollene Betriebskostenabrechnung |
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Wer muss was beweisen?Oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter: Die nie angekommene Betriebskostenabrechnung! In den vergangenen Jahren gab es hierzu die unterschiedlichsten Gerichtsurteile, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Der Vermieter hatte die Betriebskostenabrechnung per einfacher Post verschickt und bot sogar einen Zeugen auf, der bestätigte, dass der Vermieter die Post eigenhändig zur Post gegeben hatte, doch es half nichts. Zu spät abgerechnet, belehrte das AG Münster. Die Richter waren der Ansicht, dass der Vermieter selbst Schuld war am Versäumnis der Frist. Er hätte dem Mieter rechtszeitig vor Ablauf der Frist noch eine Mahnung unter Beilegung einer Abrechnungskopie zusenden müssen (AG Münster, 49c 2648/06). Das AG Leipzig sah das weniger streng. Es entschied, dass der Vermieter alles Notwendige getan hat, damit die Abrechnung fristgerecht dem Mieter zugehen kann. Hierzu ist weder ein Bote noch ein Einschreiben notwendig. Dass das Schreiben angeblich auf dem Postweg verloren gegangen ist, ist nicht Schuld des Vermieters. Hier ist der Mieter am Zug, er muss die ausstehenden Betriebskosten nachzahlen (AG Leipzig 163 c 4723/05). Auch das AG Bonn ist der Meinung, dass es ausreicht, wenn der Vermieter die Abrechnung rechtzeitig verschickt. Kommt der Brief nicht beim Mieter an, hat der Vermieter die Verspätung nicht verschuldet, so dass er dennoch auf Nachzahlung pochen kann. Sobald er vom Nichtzugang erfährt, hat er die Abrechnung noch einmal zu verschicken (AG Bonn 10 c 388/08).
Nun hat der Bundesgerichtshof im Januar 2009 eindeutig Stellung bezogen. Er entschied, dass auch bei einer Versendung auf dem Postweg die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Wahrung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB* geregelten Abrechnungsfrist von einem Jahr genügt, sondern die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss. Ferner bestätigte der Bundesgerichtshof, dass nach der bei zur Post gegebenen Briefen kein Anscheinsbeweis** für den Zugang der Sendung besteht. Der Fall: Die Kläger waren Mieter einer von der Beklagten vermieteten Wohnung in Berlin. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangten die Kläger die Auszahlung eines Guthabens von 355,26 €. Die Vermieterin machte ihrerseits eine Nachforderung in Höhe von 625,71 € aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 geltend. Mit dieser Forderung hat sie die Aufrechnung erklärt und wegen des die Klageforderung übersteigenden Betrages von 270,45 € Widerklage erhoben. Die Mieter machten geltend, dass die Beklagte die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht gewahrt hat, weil die Kläger die unter dem Datum 21. Dezember 2005 erstellte Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 nicht erhalten hätten. Die Beklagte hat Beweis dafür angetreten, dass die Abrechnung rechtzeitig durch Aufgabe zur Post abgesendet worden sei. Das Urteil: Der BGH entschied, dass die Nachforderung der Beklagten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen ist, weil die Beklagte die einjährige Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht eingehalten hat. Zur Wahrung dieser Frist muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung genügt nicht (so ausdrücklich der Regierungsentwurf zum Mietrechtsreformgesetz, BT-Drs. 14/4553, S. 51). Die von der Beklagten unter Beweis gestellte Tatsache, dass ihr Lebensgefährte die Betriebskostenabrechnung am 21. Dezember 2005 als Brief zur Post gegeben und an die Kläger abgeschickt habe, begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass den Klägern die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig zugegangen ist. Bei zur Post gegebenen Briefen besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (BGH, Urteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08). *§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. (…)
** Anscheinsbeweis
Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, lateinisch Prima-facie-Beweis) ist gesetzlich nicht geregelt. Bei einem Anscheinsbeweis geht man von typischen Geschehensabläufen aus. Steht ein Sachverhalt fest, der nach aller Lebenserfahrung auf einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, kann dieser Ablauf als bewiesen angesehen werden. |
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